Für podologische Praxen sieht der Beschluss der MPK eine Beschränkung auf medizinisch notwendige Behandlungen, d.h. mit Anordnung eines Arztes, Heilpraktikers oder Sektoralen Heilpraktikers vor.
Für podologische Praxen sieht der Beschluss der MPK eine Beschränkung auf medizinisch notwendige Behandlungen, d.h. mit Anordnung eines Arztes, Heilpraktikers oder Sektoralen Heilpraktikers vor.
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